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BBEV Nr. 12 vom Seite 413

Schenkung von Aktien an Minderjährige: Ist künftig ein Ergänzungspfleger erforderlich?!

Lediglich rechtlicher Vorteil bei der Schenkung „abgeltungsteuerverhafteter” Aktien?

Oliver Schultze, Pinneberg und Martina Tamm, Wedel

Bei nach 2008 angeschafften Wertpapieren führt eine Veräußerung im Anschluss an eine Schenkung beim Beschenkten zwingend zu einer Steuerpflicht, sofern der Veräußerungserlös die Anschaffungskosten des Schenkers übersteigt. Im Folgenden soll daher der Frage nachgegangen werden, ob zukünftig Schenkungen von Wertpapieren an Minderjährige einen Ergänzungspfleger erfordern, da sie nicht nur einen rechtlichen Vorteil gewähren, sondern eine bedingte Steuerbelastung mit sich bringen.

Alle Beiträge zur Abgeltungsteuer NWB QAAAC-73228

I. Aktuelle Rechtslage

Wollen Eltern ihren Kindern Wertpapiere oder andere Vermögensgegenstände zuwenden, ist grundsätzlich ein Ergänzungspfleger zu bestellen (§ 1909 BGB). Hintergrund ist, dass die Eltern infolge des Selbstkontrahierungsverbots des § 181 BGB nicht gleichzeitig als Schenker und in Vertretung des Beschenkten handeln dürfen. Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme bei Schenkungen, die dem beschenkten Minderjährigen ausschließlich rechtliche Vorteile bringen. Hier ist gem. § 107 BGB keine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und damit kein Ergänzungspfleger notwendig.

Darüber hinaus ist fraglich, ob es einer vormundschaftsgerichtlichen Zustimmung ...

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