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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 138/07 EFG 2009 S. 87 Nr. 2

Gesetze: DBA CHE Art. 4 Abs. 2 a S. 2 DBA CHE Art. 4 Abs. 3 S. 2 DBA CHE Art. 24 Abs. 1 Nr. 1d DBA CHE Art. 15 Abs. 1 S. 1 DBA CHE Art. 15 Abs. 4 EStG§ 1 Abs. 1 EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3

Besteuerung eines in der Schweiz ansässigen Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Schweiz, der außerhalb der Schweiz tätig ist

Leitsatz

Die Einkünfte eines leitenden Angestellten, der aufgrund einer Wohnstätte in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und gleichzeitig in der Schweiz ansässig ist, aus seiner Tätigkeit für eine schweizerische Kapitalgesellschaft, wird auch dann am Ort des Sitzes der Gesellschaft in der Schweiz ausgeübt und ist im Inland steuerfrei und nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen, wenn sie tatsächlich überwiegend außerhalb der Schweiz verrichtet wird und nicht lediglich im Ausland sich auswirkende Aufgaben umfasst.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 855 Nr. 14
EFG 2009 S. 87 Nr. 2
IStR 2009 S. 178 Nr. 5
IWB-KN Nr. 38/2009 (Besteuerung eines in der Schweiz ansässigen Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Schweiz)
EAAAC-96671

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