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StuB Nr. 22 vom Seite 885

Handelsbilanzielle Zuschreibung nach Sonderabschreibungen ohne steuerliche Auswirkung

begrenzt die Wirkung der umgekehrten Maßgeblichkeit

von WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Bonn

Steuerbilanzielle Judikate des I. Senats beim BFH sind stets interessant und scharfsinnig, manchmal überraschend. Beides gilt auch für das Urteil vom . Im Ergebnis begrenzt der BFH darin die Wirkung der sog. umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG) bei der „Stornierung” steuerlicher Sonderabschreibungen. Da bei der Fördergebietsabschreibung auf Gebäude steuerlich nur ein Ausübungs-, kein Zuschreibungswahlrecht besteht, ist eine handelsrechtliche Ergebnisverbesserung mittels wertaufholungsbedingter Zuschreibung ohne steuerliche Auswirkung möglich. Das Urteil regt Gestaltungsüberlegungen zur „Abkoppelung” von Handels- und Steuerbilanz an. Es wirkt als „Steilvorlage” für die Gesetzgebungspläne zur Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Möglicherweise wird sich die Finanzverwaltung mit der Anwendung des Urteils „schwertun”; dies bleibt abzuwarten.

Kernaussagen
  • Sonderabschreibungen nach dem FördG umfassen ein Ausübungs-, kein Zuschreibungswahlrecht.

  • Gestützt auf den Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG leitet der BFH daraus die Nichtgeltung der Umkehrmaßgeblichkeit bei einer handelsrechtlichen Zuschreibung ab. Steuerbil...

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