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NWB direkt Nr. 48 vom Seite 7

Gewerbliche Tätigkeit nach Betriebsveräußerung steuerunschädlich

Begünstigter Veräußerungsgewinn nach §§ 16, 34 EStG trotz Beratervertrags

Jens Intemann

Ein nach §§ 16, 34 EStG begünstigter Veräußerungsgewinn setzt voraus, dass der Veräußerer seine gewerbliche Tätigkeit, die er mit dem veräußerten Unternehmen ausgeübt hat, nach der Veräußerung beendet. Der BFH hat dazu entschieden, dass der Abschluss eines selbständigen Beratervertrags zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer steuerunschädlich sein kann, wenn der Veräußerer nur noch für den Erwerber tätig wird ( ). Dazu darf der Veräußerer nur in Rechtsbeziehungen zum Unternehmenskäufer stehen und in seinem Interesse tätig werden.

Betriebsveräußerung und Abschluss eines Beratervertrags

Der Kläger veräußerte seinen auf den Vertrieb von Klimasystemen spezialisierten Gewerbebetrieb im Jahr 2001 an einen Angestellten. Da der Erwerber als typischer Techniker Schwächen im kaufmännischen Bereich hatte, wurde ein Beratervertrag zwischen dem Kläger und dem Erwerber abgeschlossen. Der Kläger sollte die Firma zukünftig in allen grundsätzlichen Fragen der Unternehmensführung und Akquisition beraten. Die Beratungstätigkeit erstreckte sich insbesondere auf Fragen der Organisation, Akquisition und Vertrieb sowie Werbung und ...

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