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FG München 12.08.2008 6 V 1477/07, NWB direkt 48/2008 S. 3

Rohgewinnaufschlag bei Pizza-Service

Werden die täglichen Umsätze nur in einer Summe dargestellt und in einem monatlichen Tippstreifen aufaddiert und erhalten die Arbeitnehmer einen Teil ihrer Entlohnung „außerhalb” der Lohnsteuerkarte, d. h. dieser Teil der Löhne war nicht in der Buchführung erfasst, und steht fest, dass in früheren Jahren Waren ohne Rechnung bezogen wurden, ergibt sich aus der unvollständigen Erfassung der betrieblichen Aufwendungen, dass auch die Betriebseinnahmen unvollständig erfasst sind. Das gilt insbesondere, wenn auch kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass die nichterfassten Ausgaben mit sonstigen Mitteln bezahlt worden sein könnten. Dies bedeutet, dass auch für die Streitjahre von Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Buchführung ausgegangen werden muss. Das Finanzamt war daher grundsätzlich be...

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