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NWB Nr. 48 vom Seite 4501 Fach 19 Seite 3983

Geldwäsche und ihre Bekämpfung

Straftatbestand und berufsrechtliche Regelungen

Professor Dr. Jürgen Vahle

Geldwäsche gilt seit Längerem als florierendes Geschäft in einer weltweiten Größenordnung von ca. 1 500 Mrd. $ pro Jahr. Dies entspricht etwa 5 % der globalen Wirtschaftsleistung. Dennoch ist der Kampf gegen diese Form von Wirtschaftskriminalität spät aufgenommen worden. Die EU hat erst 1991 ihre erste Geldwäsche-Richtlinie verabschiedet. Der deutsche Gesetzgeber hat – unter dem Einfluss und Druck europarechtlicher Vorgaben – in den letzten Jahren mehrfach die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verschärft. In Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie hat der Bund das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz v. verabschiedet (BGBl 2008 I S. 1690), durch dessen Art. 2 das Geldwäschegesetz (GwG) neu gefasst und erneut verschärft wurde. Die zur Geldwäschebekämpfung eingeführten Mittel werden nunmehr auf den Zweck der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung erstreckt. Die Sorgfaltspflichten von Unternehmen und Personen – auch der Angehörigen rechtsberatender Berufe (insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater) – werden erweitert.

I. Realer Hintergrund und typisches kriminelles Vorgehen

Geldwäschevorgänge werden z...

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