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NWB Nr. 48 vom Seite 4458

Neue Verbraucherschutzregeln bei Darlehen und Überweisungen

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht beschlossen. Das Gesetz soll spätestens am in Kraft treten.

Damit erhöht sich der Schutz für Verbraucher bei Verbraucherkreditverträgen. Von der EU-weiten Vereinheitlichung von Vorschriften für den bargeldlosen Zahlungsverkehr sollen Kunden und Zahlungsdienstleister profitieren.

I. Verbraucherdarlehen

Der Verbraucher muss in Zukunft schon vor Abschluss eines Darlehensvertrages in der sog. Vertragsanbahnungsphase über die wesentlichen Bestandteile des in Aussicht genommenen Kredits informiert werden. Der Verbraucher soll so verschiedene Angebote besser vergleichen und eine fundierte Entscheidung treffen können. Die Werbung für Darlehensverträge wird stärker reglementiert. Wer für den Abschluss von Darlehensverträgen wirbt, darf nicht einen besonders niedrigen Zinssatz hervorheben, sondern er muss auch die weiteren Kosten nennen. Dadurch sollen typische Lockvogelangebote unterbunden werden. Künftig gelten für unterschiedliche Kreditverträge jeweils EU-weit...

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