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OLG München 25.06.2008 20 U 2205/08, NWB 48/2008 S. 386

Erbrecht | Pflichtteilsergänzung bei schenkweiser Übertragung eines Hausgrundstücks unter Wohnrechtsvorbehalt

Schenkungen des Erblassers können im Erbfall zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen der übergangenen Pflichtteilsberechtigten führen (§ 2325 Abs. 1 BGB). Etwas anderes gilt nach (noch) geltendem Recht, wenn seit der „Leistung” des Zuwendungsgegenstands wenigstens zehn Jahre verstrichen sind. Eine fristauslösende Leistung in diesem Sinne liegt aber nicht schon dann vor, wenn der Erblasser seine Eigentümerstellung verloren hat, sondern vielmehr erst ab der wirtschaftlichen Ausgliederung des Gegenstands aus seinem Vermögen. Sie ist bei einer schenkweisen Übertragung eines Hausgrundstücks unter Wohnrechtsvorbehalt aber dann nicht erfolgt, wenn hiermit weder eine Veränderung des bisherigen „status quo” noch ein spürbares Vermögensopfer des Erblassers verbunden ist, weil sich jener nicht nur den uneingeschränkten G...

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