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EuGH 06.11.2008 Rs. C-291/07, NWB 48/2008 S. 383

Umsatzsteuer | Ort der Dienstleistung

Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des Regeringsrätten v. - Rs. C-291/07 (Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet, ABl EU 2007 Nr. C 183 S. 27) ging es um die Auslegung der Regelung über den Dienstleistungsort gem. Art. 9 Abs. 2 Buchst. e dritter Gedankenstrich der 6. EG-RL (ab : Art. 56 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL) bzw. der Regelung über die Verlagerung der Steuerschuld auf den Empfänger der Dienstleistung (Reverse Charge) gem. Art. 21 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-RL (ab : Art. 196 MwStSystRL). Der EuGH hat nun mit Urteil v. - Rs. C-291/07, Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet NWB PAAAC-96008 entschieden, dass Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der 6. EG-RL und Art. 56 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL dahin auszulegen sind, dass derjenige, der bei einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen Beratungsdienstleistungen in Anspruch nimmt und selbst gleichzeitig wirtschaftlich...

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