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Nutzungsüberlassungen zwischen Schwesterpersonengesellschaften – Anwendung der Grundsätze des BMF-Schrb. vom auf Gemeinschaften
Das (BStBl 1998 I, 583, DStR 1998, 974) wie auch die dort zitierten BFH-Urteile befassen sich ausdrücklich nur mit Personengesellschaften (einschließlich der atypischen stillen Gesellschaft).
Es ist gefragt worden, ob diese Grundsätze entsprechend auch für Gemeinschaften anzuwenden sind.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder wird die Auffassung vertreten, daß die Grundsätze des o. g. BMF-Schreibens und der zugrunde liegenden BFH-Rechtsprechung auch gelten, wenn an die Stelle einer Personengesellschaft eine Bruchteilsgemeinschaft, eine Gütergemeinschaft oder eine Erbengemeinschaft tritt.