Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH-Rechtsprechung zur Umsatzsteuer in den Jahren 2006 und 2007
In den beiden Berichtsjahren war – neben den konstant zahlreichen Fällen zu Steuerbefreiungen aller Art – die Verfahrensmenge zum ermäßigten Steuersatz auffallend. Der Besteuerungsunterschied ist durch die Anhebung des Regelsteuersatzes noch gravierender geworden. Hier ging es insbesondere um die Besteuerung der „Essenslieferungen” aller Art. Die vorher offenbar nicht erreichte Gleichbehandlung gleichartiger Umsätze (voller oder ermäßigter Steuersatz) dürfte aber auch jetzt noch nicht erreicht sein. Ggf. ist ein neuer Ansatz erforderlich. Ferner war der BFH mit Umsetzungs- und Nachwirkungsfragen zur EuGH-Rechtsprechung über die Steuerbefreiung der Glücksspielumsätze sowie von Preisnachlässen (z. B. eines Vermittlers) zugunsten des Endkunden befasst. Durch Vorlagen an den EuGH leitete der BFH die gemeinschaftsrechtliche Bereinigung u. a. der Steuerbefreiung von Ausfuhr- und innergemeinschaftlichen Lieferungen ein.
I. Steuerbarer Umsatz
1. Veräußerung oder Entnahme eines Pkw durch eine Steuerberatungsgesellschaft
(BStBl 2006 II S. 675 NWB CAAAB-90237) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, § 25a UStG.
Die Veräußerung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands (z. B. Pkw), ...