1) Der Erweiterung einer Außenprüfung steht die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die verantwortliche Person grundsätzlich
nicht entgegen.
2) Die auch im finanzgerichtlichen Verfahren zu beachtende Selbstbeschränkung der Finanzverwaltung in § 4 Abs. 3 BpO, den
Prüfungszeitraum auf nicht mehr als drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume zu erstrecken, tritt nicht ein, wenn eine
ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Steuerstraftat gegeben ist.
3) Zur Frage, ob und inwieweit die Tatbestandsmäßigkeit strafprozessualer Maßnahmen der eigenständigen Prüfung der Voraussetzungen
eines Verwertungsverbotes im Besteuerungsverfahren eines Dritten entgegensteht.
4.) Zur Frage, ob sich ein Drittbetroffener auf die teilweise Rechtswidrigkeit von Beschlagnahmemaßnahmen berufen kann, wenn
die Beschlagnahme der ihn betreffenden Unterlagen rechtmäßig, die Beschlagnahme andere Dritte betreffender Unterlagen möglicherweise
aber unrechtmäßig ist
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 498 Nr. 8 EFG 2009 S. 82 Nr. 2 NAAAC-96107
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