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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 11 K 239/08 EFG 2008 S. 1987 Nr. 24

Gesetze: FGO § 33, GVG § 13, ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3

Kein Finanzrechtsweg bei Arbeitnehmerklage auf Korrektur der ausgestellten LSt-Bescheinigung

Leitsatz

  1. Für Klagen eines Arbeitnehmers gegen seinen früheren Arbeitgeber auf Korrektur der ausgestellten LSt-Bescheinigung ist nur der Weg zu den Arbeitsgerichten eröffnet.

  2. Entscheidend für die Frage, welche Gerichtsbarkeit zuständig ist, ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird. Sind an dem Rechtsstreit ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt, scheidet eine Zuordnung zum öffentlichen Recht grundsätzlich aus.

  3. Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Arbeitspapiere sind ausschließlich die Arbeitsgerichte zuständig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 187 Nr. 3
EFG 2008 S. 1987 Nr. 24
ZAAAC-96103

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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 01.08.2008 - 11 K 239/08

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