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Arbeitshilfe Februar 2024

Mandanten-Merkblatt: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung können Steuerpflichtige für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen durch Steuerermäßigungen profitieren. Die steuerliche Förderung umfasst dabei die Lohnkosten für die ausgeführten Arbeiten sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer. Materialkosten werden nicht berücksichtigt.

Mithilfe des Mandanten-Merkblatts informieren Sie Ihre Mandanten schnell und bequem. Zur Vertiefung haben wir für Sie als Berater zudem alle Quellenangaben in einem Info-Blatt aufbereitet.


Download Mandanten-Merkblatt „Haushaltsnahe Dienstleistungen”

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Info-Blatt für den Steuerberater:

Hinweise zum Verwertungsrecht des Mandanten-Merkblatts:

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