Offenlegung im Bankabschluss
1. Aufl. 2008
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9. Marktrisiko: Säule 1 und IFRS 7
9.1 Allgemeines
Der nach IFRS 7 erforderliche Risikobericht muss Angaben zum Marktrisiko enthalten, das Kreditinstitute bereits nach Basel II Säule 1 steuern und daher Schnittstellen im Datenhaushalt nutzen können.
IFRS 7 definiert das Marktrisiko als „the risk that the fair value or future cash flows of a financial instrument will fluctuate because of changes in market prices”; zusätzlich werden das Fremdwährungsrisiko, das Zinsrisiko und das sonstige Preisrisiko unterschieden. Das Aufsichtsrecht kennt ähnliche Marktrisikobegriffe wie IFRS 7, schränkt diese aber teilweise auf das Handelsbuch ein.
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Basel II Säule 1 | ||||
Konsolidierungskreis | Institutsgruppe; gesonderter Kreis beim Handels- buch | brachenübergreifend (ggf. Segmentierung) | ||
interne Geschäfte | für Risikoabgrenzung zwischen Anlage- und Handelsbuch | nicht geregelt; für Risikoauftei- lung zwischen Handel und ande- ren Bereichen tlw. sinnvoll | ||
FX-Risiko | ▶ | Unterlegung offener Positio- nen | ▶ | Erfolgseffekte offener Posi- tionen |
▶ | Bezug i. d. R. auf Euro | ▶ | Bezug auf funktionale Wäh- rung | |
FX-Risiko-Schnittstellen | Offene Positionen, Exposures aus Derivaten, erwartete gesicherte Cash Flows, Ablaufszenarien (Kreditzusagen, Repogeschäft) | |||
Zinsrisiko | ▶ | Unterlegung des... |