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NWB Nr. 47 vom Seite 4421 Fach 18 Seite 4799

Die Sonderprüfung im Aktienrecht

Ein Überblick über ein vermehrt genutztes Aktionärsrecht

Dr. Andreas Kleinknecht

Die Siemens-Affäre hat ein Schlaglicht auf die Haftung der Organe einer Aktiengesellschaft für Unregelmäßigkeiten im Unternehmen geworfen. Auch in kleineren Aktiengesellschaften nehmen institutionelle Anleger und Finanzinvestoren ihre Aktionärsrechte aktiver wahr als bisher. Besteht der Verdacht, dass Organe unredlich gehandelt oder ihre Pflichten erheblich verletzt haben, können Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen Sonderprüfer bestellen. Gerade wenn der Aufsichtsrat nicht selbst einschreiten oder ermitteln will, kann die Sonderprüfung ein wirksames Instrument sein, um Schadensersatzansprüche effektiv zu verfolgen. Der Gesetzgeber hat das Sonderprüfungsrecht der Aktionäre im Zuge der Modernisierung des aktienrechtlichen Anfechtungsrechts 2005 gestärkt. Jetzt liegt dazu erste Rechtsprechung vor.

I. Abgrenzung von anderen Prüfungen

Neben den regulären Jahresabschlussprüfungen (§§ 316 ff. HGB) und Gründungsprüfungen (§ 33 Abs. 2 AktG) setzen Sonderprüfungen einen speziellen Anlass voraus.

Die Sonderprüfung wegen Unterbewertung (§ 258 AktG) findet statt, wenn der Verdacht besteht, dass Posten im Jahresabschluss unterbewertet sind oder bestimmte Angaben im Anhang fehlen. In diesen Fällen ist eine Sonderprüfung nach § 142 AktG ausge...

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