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KSR Nr. 11 vom Seite 6

Körperschaftsteuerguthaben hat auf Einkommensermittlung keinen Einfluss

BFH hat keine ernstlichen Zweifel an der Auffassung der Finanzverwaltung

Ralf Martin

Durch das SEStEG wurde das bisherige ausschüttungsabhängige System der Körperschaftsteuerminderung durch eine ratierliche Auszahlung des zum maßgeblichen Stichtag vorhandenen Körperschaftsteuerguthabens ersetzt. Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH sind die Aktivierung des Körperschaftsteuerguthabens sowie die Berücksichtigung des Abzinsungsbetrags bei der Einkommensermittlung zu neutralisieren; der BFH lehnt eine Aussetzung der Vollziehung ab.

Entstehung des Körperschaftsteuerguthabens

Mit dem Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften v. wurde in § 37 Abs. 5 KStG bestimmt, dass das bisher lediglich im Rahmen von Ausschüttungen zur Auszahlung gelangte Körperschaftsteuerguthaben innerhalb eines Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 in zehn gleichen Jahresbeträgen unabhängig von Dividenden ausbezahlt wird. Dieser Anspruch ist nicht verzinslich.

Bilanzierung des Auszahlungsbetrags

Ob der Anspruch gleich mit dem Barwert oder zunächst mit dem Nennwert anzusetzen und mittels Teilwertabschreibungen auf den Barwert zu korrigieren ist, wurde seitens des I. Senats mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelasssen. Nach Ansicht des Hauptf...

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