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Zur Berücksichtigung von Verlusten aus EU-Betriebsstätten
Verluste aus luxemburgischen Betriebsstätten sind in Deutschland prinzipiell nicht abzugsfähig
Die Abschaffung der Verlustausgleichsregel nach § 2a Abs. 3 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 hat zur Folge, dass Verluste von Betriebsstätten in einem EU-Mitgliedstaat prinzipiell von der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgenommen bleiben und somit nicht abzugsfähig sind. Der BFH sieht keine Veranlassung, sich der entgegenstehenden Spruchpraxis des österreichischen Gerichtshofs sowie des luxemburgischen tribunal administratif anzuschließen.
Einführung
Bis 1998 konnten inländische Unternehmen Verluste, die sie in einer ausländischen Betriebsstätte erzielten, nach Maßgabe des § 2a Abs. 3 Satz 1 EStG bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte im Inland abziehen. Mit der Abschaffung dieser Verlustausgleichsregelung durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. sah sich die Finanzverwaltung veranlasst, einen Verlust einer EU-Betriebsstätte unter Hinweis auf die Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte gemäß der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten bei der inländischen Besteuerungsgrundlage nicht zu berücksichtigen (sog. Symmetriethese). Die Gesetzesänderung hatte der Gesetzgeber mit den Schwierigkeiten des Verwaltungsv...