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Privatnutzung bei mehreren Fahrzeugen
Das FG Rheinland Pfalz schließt sich der Auffassung des ,U) an, wonach die Privatnutzung von mehreren unternehmerischen Fahrzeugen durch Ansatz einer unentgeltlichen Wertabgabe für jedes auch privat genutzte Fahrzeug zu versteuern ist, an. Ungeachtet dessen, dass das Verbot der Privatnutzung durch einen Gesellschafterbeschluss für das Streitjahr keine Indizwirkung entfalten kann, ist ihm in Anbetracht dessen, dass der Beschluss allein vom Gesellschafter-Geschäftsführer gefasst wurde, kein Beweiswert beizumessen, da die Einhaltung des Verbots nicht kontrollierbar ist. Durch die vorgetragenen Umstände – weitere Fahrzeuge zur privaten Nutzung vorhanden, Überlassung an Geschäftspartner – ist der Anscheinsbeweis der Privatnutzung nicht entkräftet...