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FG München 22.09.2008 7 K 4430/06, KSR 11/2008 S. 12

Keine außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für Fahrten zum Besuch eines kranken Angehörigen sind, auch wenn die Besuche unmittelbar der Heilung oder Linderung der Krankheit gedient haben, wegen fehlender Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abzugsfähig, wenn auf die Geltendmachung eines Aufwendungsersatzanspruchs nach § 670 BGB verzichtet worden ist. Die Geltendmachung der Forderung war der Klägerin nach Ansicht des Finanzgerichts auch nicht unzumutbar. Da die Aufwendungen nach Darstellung der Kläger nicht aus Besuchen zur Pflege der familiären Beziehungen resultierten, sondern der Heilung bzw. Linderung der Krankheit der Mutter gedient haben und damit im alleinigen Interesse der Mutter stattfanden, sei es nicht ersichtlich, warum die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs sittenwidrig oder gar als Nötigung...

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