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FG München 18.08.2008 7 K 742/06, NWB direkt 46/2008 S. 2

Zulässigkeit einer Klage gegen den Widerruf einer verbindlichen Auskunft

Die Anerkennung einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft zwischen einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) als Organträger und einer Eigengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH als Organgesellschaft setzt eine Gewinnerzielungsabsicht des BgA voraus. Bei der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht des BgA sind mögliche Ausschüttungen der Eigengesellschaft, deren Anteile zum notwendigen Betriebsvermögen des BgA gehören, ebenso wie stille Reserven der Eigengesellschaft zwingend zu berücksichtigen. Beim Bestehen einer Betriebsaufspaltung zwischen BgA (Besitzunternehmen) und der Eigengesellschaft (Betriebsunternehmen) schlägt die Gewinnerzielungsabsicht der Eigengesellschaft nicht auf den BgA durch. Der Widerruf einer verbindlichen Auskunft gem. § 89 Abs. 2 AO zur Frage der Begr...

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