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NWB Nr. 46 vom Seite 4273

Gebühren bei Riester-Verträgen

Die staatlichen Zulagen für Riester-Sparer gehen nach Aussagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht durch zu hohe Gebühren verloren. Zwar sei die Riester-Rente als eine zusätzliche private, kapitalgedeckte Altersvorsorge mit Kosten verbunden. Solche Kosten entstünden aber auch bei ungeförderten Finanzprodukten dieser Art. Die Mindeststandards zum Verbraucherschutz bei Riester-Anbietern gingen weit über das Maß anderer Finanzdienstleistungsprodukte hinaus. Änderungsbedarf hinsichtlich der Informationspflichten der Anbieter von Riester-Verträgen bestehe daher nicht. Vor Abschluss eines Vertrags müsse bereits heute über die Höhe und zeitliche Verteilung der in den Zahlungen kalkulierten Kosten zugunsten des Altersvorsorgevertrags und die Kosten für die Verwaltung des Kapitals (Modellrechnung) informiert werden. Darüber hinaus müssen die Verbraucher jährlich über die Verwendung der eingezahlten Beträge, die erwirtschafteten Erträge, das bisher gebildete Kapital und die Verwaltungskosten informiert werden.

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