Begründung des Auswahlermessens bei Inanspruchnahme des Beschenkten trotz Übernahme der Steuer durch den Schenker
Leitsatz
Hat der Schenker im Verhältnis zum Beschenkten die geschuldete Steuer selbst übernommen und war dies dem FA bei Erlass des Schenkungsteuerbescheids bekannt, erfordert die Inanspruchnahme des Bedachten eine Begründung der getroffenen Auswahlentscheidung, es sei denn, die Gründe sind dem Bedachten bekannt oder für ihn ohne weiteres erkennbar.
Gesetze: ErbStG § 20 Abs. 1 Satz 1AO § 5 AO § 44 Abs. 1AO § 121 AO § 126 Abs. 1 Nr. 2FGO § 102 Satz 2
Instanzenzug:
Gründe
Dies ist eine Parallelentscheidung zu ohne gesonderte Textveröffentlichung.
Fundstelle(n):
LAAAC-94907