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FG Düsseldorf 22.08.2008 11 K 580/07, NWB direkt 45/2008 S. 7

Ausgleichszahlungen an eine Zusatzversorgungskasse

Die Änderung eines Steuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist nur dann mangels Rechtserheblichkeit einer neuen Tatsache ausgeschlossen, wenn die Behörde in Kenntnis des vollen Sachverhalts mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anders entschieden hätte. Im Zweifel ist vor dem Hintergrund der Sphärenverantwortlichkeit der Beteiligten von der Rechtserheblichkeit der Tatsache auszugehen. Die nach dem (BStBl 2006 II S. 532) unzutreffende Einbeziehung des Nachteilsausgleichs bei Zukunftssicherungsleistungen anlässlich des Wechsels der Zusatzversorgungskasse in den zu versteuernden Arbeitslohn stellt bei nachträglichem Bekanntwerden eine rechtserhebliche neue Tatsache dar, wenn diese Zusammensetzung des versteuerten Arbeitslohns für das Finanzamt nicht erkennbar war und zum Ze...

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