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FG Rheinland-Pfalz 16.09.2008 2 K 2140/07, NWB direkt 45/2008 S. 5

Nachweise bei dauernder Berufsunfähigkeit i. S. von § 16 Abs. 4 EStG

Die dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne (§ 16 Abs. 4 Satz 1 EStG) ist anhand amtlicher Bescheinigungen nachzuweisen. Die Vorlage einer fachärztlichen Bescheinigung reicht nicht aus.

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