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NWB 45/2008 S. 360

Gesellschaftsrecht | MoMiG verkündet

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) v. ist am im BGBl 2008 I S. 2026 verkündet worden. Es tritt damit wie geplant zum in Kraft. Geändert werden neben dem GmbH-Gesetz zahlreiche weitere Gesetze wie etwa das Handelsgesetzbuch, das Aktiengesetz und die Insolvenzordnung. Wichtigste Ziele des MoMiG sind die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen sowie die Vermeidung von Missbrauchsfällen im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH (vgl. NWB-Schwerpunktheft 40/2008).

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