Bayerisches Landesamt für Steuern - G 1450.1.1-1 St 31

Gewerbesteuer; Stellung des § 33 Abs. 2 GewStG im System der Zerlegung

Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben erörtert, ob die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages nach § 33 Abs. 2 GewStG

  1. allein nach Maßgabe einer entsprechenden Einigung von Steuerschuldner und -gläubiger durchzuführen ist

    oder

  2. die Anwendung des § 33 Abs. 2 GewStG voraussetzt, dass zusätzlich der Tatbestand des § 33 Abs. 1 GewStG („Führt die Zerlegung nach den §§ 28 bis 31 zu einem offenbar unrichtigen Ergebnis …”) oder des § 30 GewStG („Erstreckt sich die Betriebsstätte auf mehrere Gemeinden, …”) erfüllt ist.

Nach dem Ergebnis der Erörterung hat die Regelung des § 33 Abs. 2 GewStG eine Befriedungsfunktion und ist allein nach Maßgabe einer entsprechenden Einigung von Steuerschuldner und -gläubiger durchzuführen. Sie ist ein Fall der „Zerlegung in besonderen Fällen” i.S.d. § 33 GewStG. Somit kommt der Einigung „unbedingte” Bindungswirkung für das Finanzamt in allen Zerlegungsfällen zu.

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - G 1450.1.1-1 St 31

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
StBW 2008 S. 10 Nr. 23
TAAAC-94589