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BFH  - VI R 29/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 42d Abs 2, EStG § 41c Abs 4, AO § 173 Abs 2, AO § 191

Rechtsfrage

Greift der Haftungsausschluss nach § 42d Abs. 2 EStG i.V.m. § 41c Abs. 4 EStG dann nicht ein, wenn der Arbeitgeber erst aufgrund von Hinweisen des Lohnsteuerprüfers im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung die nicht vorschriftsmäßige Einbehaltung von Lohnsteuerabzugsbeträgen erkennt und anzeigt?

Ausschluss; Erfüllungsgehilfe; Haftung; Hinweis; Lohnsteuer-Außenprüfung; Steuerhinterziehung

Fundstelle(n):
EAAAC-93920

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