Finanzgericht Düsseldorf Urteil - 18 K 3366/07 F
Gesetze: AO § 41, AO § 172 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2a, AO § 175 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2, AO § 352, FGO § 48
Begründung einer nachträglich geänderten
steuerlichen Zurechnung von Gewinnanteilen in Anbetracht einer vom
Gesellschaftsvertrag abweichenden Gewinnverteilungsabrede
Leitsatz
Die Feststellung der
gesellschaftsvertragswidrigen Gewinnverteilung durch zivilgerichtliches Urteil
stellt kein die Änderung eines bestandskräftigen
Gewinnfeststellungsbescheids rechtfertigendes rückwirkendes Ereignis dar.
Aus
§ 41 AO ergibt sich nichts anderes,
wenn nicht alle Gesellschafter das wirtschaftliche Ergebnis dieser
vertragswidrigen Gewinnverteilung gleichwohl eintreten und bestehen lassen
wollten.
Auch eine Änderung nach
§ 172 Abs. 1 Satz
1 Nr. 2 Buchst. a AO scheidet aus, wenn nicht alle
einspruchs- bzw. klagebefugten Gesellschafter zustimmen.
Fundstelle(n):
OAAAC-93746