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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 439/2005 EFG 2009 S. 538 Nr. 8

Gesetze: EStG § 36 Abs. 4 S. 2, AO § 37 Abs. 2

Abrechnungsbescheid - Ermittlung nach den Grundsätzen der Erstattungsberechtigung

Leitsatz

Bei zusammen veranlagten Eheleuten steht der Erstattungsanspruch, der sich nach Steuerfestsetzung und Abrechnung ergibt (§ 36 Abs. 4 Satz 2 EStG), demjenigen Ehegatten zu, der die zu erstattende Steuer an das Finanzamt gezahlt hat bzw. auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Dem entspricht die Regelung des § 37 Abs. 2 AO, wonach, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung einer Steuer später weggefallen ist, derjenige einen Erstattungsanspruch hat, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist.

Da Erstattungs- und Rückforderungsanspruch lediglich unterschiedliche Richtungen des einheitlichen Anspruchs aus § 37 Abs. 2 AO kennzeichnen, gelten vorstehende Rechtsgrundsätze gleichermaßen für den Rückforderungsanspruch

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2009 S. 1437 Nr. 27
DStRE 2009 S. 497 Nr. 8
EFG 2009 S. 538 Nr. 8
WAAAC-93684

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 31.07.2008 - VI 439/2005

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