Abrechnungsbescheid - Ermittlung nach den Grundsätzen der Erstattungsberechtigung
Leitsatz
Bei zusammen veranlagten Eheleuten steht der Erstattungsanspruch, der sich nach Steuerfestsetzung und Abrechnung ergibt (§
36 Abs. 4 Satz 2 EStG), demjenigen Ehegatten zu, der die zu erstattende Steuer an das Finanzamt gezahlt hat bzw. auf dessen
Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Dem entspricht die Regelung des § 37 Abs. 2 AO, wonach, wenn der rechtliche Grund
für die Zahlung einer Steuer später weggefallen ist, derjenige einen Erstattungsanspruch hat, auf dessen Rechnung die Zahlung
bewirkt worden ist.
Da Erstattungs- und Rückforderungsanspruch lediglich unterschiedliche Richtungen des einheitlichen Anspruchs aus § 37 Abs.
2 AO kennzeichnen, gelten vorstehende Rechtsgrundsätze gleichermaßen für den Rückforderungsanspruch
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2009 S. 1437 Nr. 27 DStRE 2009 S. 497 Nr. 8 EFG 2009 S. 538 Nr. 8 WAAAC-93684
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 31.07.2008 - VI 439/2005
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