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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 7 K 99/07 EFG 2009 S. 24 Nr. 1

Gesetze: EStG 2000 § 9 Abs. 1 S. 1 und 2, EStG 2000 § 11, EStG 2000 § 19 Abs. 1

Kein Abfluss negativer Einnahmen oder von Werbungskosten bei dem Arbeitnehmer durch die Beendigung der Beteiligung seines Arbeitgebers an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Leitsatz

Aufgrund der Beendigung der Beteiligung des Arbeitgebers an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder fließen bei dem Arbeitnehmer weder negative Einnahmen noch Werbungskosten ab. Änderungen des Wertes etwaiger erworbener Anwartschaften betreffen die bei Überschusseinkünften steuerlich irrelevante Vermögenssphäre.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 525 Nr. 9
DStZ 2009 S. 61 Nr. 3
EFG 2009 S. 24 Nr. 1
SAAAC-93681

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.08.2008 - 7 K 99/07

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