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BFH 22.07.2008 IX R 15/08, StuB 20/2008 S. 807

Verlustrealisierung bei Einziehung eines GmbH-Anteils

Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit zu einem Verlust i. S. von § 17 EStG führen (Bezug: § 17 EStG; § 34 GmbHG).

Praxishinweise: Die Mitgliedschaft an einer GmbH endet mit der Einziehung des Anteils, und die Einziehung des Anteils wird zivilrechtlich mit dem Zugang der Einziehungserklärung bei dem Gesellschafter wirksam. Erst die wirksame Einziehung vernichtet den Geschäftsanteil und lässt die damit verbundenen Mitgliedschaftsrechte und -pflichten untergehen. Die zivilrechtliche Wirksamkeit der Einziehung ist Voraussetzung für die Gewinn- bzw. Verlustrealisierung bei dem von der Einziehung betroffenen Gesellschafter.

– erl –

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