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IWB 20/2008 S. 1341

Großbritannien | Steuerbefreiung von der Stamp Duty Land Tax

Der Finanzminister Darling hat in einer Pressemitteilung vom 2.9.2008 angekündigt, dass bei Eigentumsübertragungen von Wohngrundstücken die ansonsten fällige Stempelsteuer, die sog. Stamp Duty Land Tax, für die Dauer von einem Jahr ausgesetzt wird. Voraussetzung ist, dass der Erwerb zwischen dem 3.9.2008 und vor dem 3.9.2009 stattfindet und der Vermögenswert unter 175.000 GBP (ca. 220.320 €) liegt. Die temporäre Steuerbefreiung soll insbesondere den Erwerb von Eigenheimen fördern und den Immobilienmarkt beleben.

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