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BGH 22.05.2003 IX ZR 201/01, NWB 41/2003 S. 312

Notarrecht | Beratungspflichten bei steuerlicher Relevanz von Vertragsänderungen

Ist dem Notar bekannt, dass der Entwurf, den er der Beurkundung eines Hofübergabevertrags zugrunde legen soll, von einem Steuerberater stammt, kann er, wenn einer der Beteiligten eine Änderung des Vertrags anregt, gehalten sein, den Beteiligten zu empfehlen, dass sie die Tragweite der Änderung durch den Steuerberater überprüfen lassen, bevor der Vertrag in der geänderten Form beurkundet wird ().

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