Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 14.05.2008 XI R 70/07, StuB 19/2008 S. 770

Umsatzsteuer | Leistungsaustausch zwischen einem Vereinsvorstand und dem Verein

(1) Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen, die ein Mitglied des Vereinsvorstands gegenüber dem Verein gegen Gewährung von Aufwendungsersatz erbringt, sind steuerbar. (2) Bei Vorliegen eines eigennützigen Erwerbsstrebens liegt keine ehrenamtliche Tätigkeit nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG vor (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG 1999; Art. 2 Nr. 1 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise: Die Rechtsprechung über die Steuerbarkeit von Leistungen von Organverwaltern gilt allgemein. Entscheidend ist allein, dass sich das jeweilige Vertragsverhältnis nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Leistungsaustausch darstellt. Ein solcher liegt vor, wenn das leitende Organ ohne Weisungsgebundenheit Leistungen gegen Entgelt erbringt, wobei ein „Auslagen- und Kostenersatz” für die Bejahung eines Entgelts ausreicht. Die Steuerfreiheit für ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen