Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 19/2008 S. 774

Verjährungsfrist bei Schwarzarbeit

Stellt ein Träger der Rentenversicherung im Rahmen einer Betriebsprüfung fest, dass die Stundenaufzeichnungen auf den Aushilfslohnquittungen der pauschal besteuerten Aushilfskräfte nicht mit den verfahrenen Stunden auf den Tachoscheiben übereinstimmen, kann einer Nachforderung an Sozialversicherungsbeiträgen nicht mit dem Argument der vierjährigen Verjährungsfrist begegnet werden (). Im Streitfall hatte die Deutsche Rentenversicherung Westfalen gegen eine Spedition einen sog. Summenbeitragsbescheid für die Jahre 1995 bis 1998 verhängt. Diesen Bescheid hatte die Spedition angegriffen mit der Begründung, Forderungen aus dem Jahr 1998 seien nach § 26 Abs. 1 Satz 1 SGB IV spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres 2002 verjährt gewesen. Dieser Auffass...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen