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Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Gebäude
Der Senat ist der Auffassung, dass im Streitfall der Zuordnung eines gesamten Gebäudes zum Unternehmen, in dem nur ein kleiner Teil des Gebäudes für unternehmerische Zwecke genutzt wird, ein Vorsteuerabzug vor Bekanntmachung einer Zuordnungsentscheidung gegenüber dem Finanzamt nicht gewährt werden kann. Der Kläger hatte in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen lediglich Vorsteuerbetrage i. H. von 86,44 € erklärt. Eine Zuordnungsentscheidung der bezogenen Leistungen für das Unternehmen konnte das Gericht hieraus nicht erkennen. Teilt der Kläger abweichend von den Angaben in den Voranmeldungen dem Finanzamt erst in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung durch die Geltendmachung des vollen Vorsteuerbetrags aus den Rechnungen über die Errichtung des Gebäudes die Zuordnung des gesamten Gebäudes zum Unterne...