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FG Köln Urteil v. - 4 K 3363/07 EFG 2008 S. 1775 Nr. 22

Gesetze: EStG § 50d Abs. 8EStG § 50d Abs. 9EStG § 34EStG § 19EStG § 24 Nr. 1DBA Belgien Art. 15 DBA Belgien Art. 25 GGArt. 59 Abs. 2 EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d)

Einkommensteuer:

Besteuerungsrecht für Arbeitnehmerabfindungen nach DBA Belgien

Leitsatz

1) Die Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom (BStBl. I 2007, 261) gemäß Art. 25 DBA Belgien ist keine geeignete Rechtsgrundlage, ein dem belgischen Wohnsitzstaat gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DBA Belgien zugewiesenes Besteuerungsrecht für Abfindungszahlungen des deutschen Arbeitgebers abweichend vom DBA Belgien dem Tätigkeitsstaat Deutschland zuzuweisen.

2) Die Verständigungsvereinbarung vom führt zu einer materiellen Änderung des DBA Belgien und bedarf daher gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG eines innerstaatlichen Zustimmungsgesetzes.

3) § 50d Abs. 8 und 9 EStG finden in Fällen der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG keine Anwendung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1775 Nr. 22
ZAAAC-92069

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FG Köln, Urteil v. 13.08.2008 - 4 K 3363/07

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