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NWB Nr. 40 vom Seite 3727

Vergleich des alten und neuen GmbH-Rechts

Am hatte der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (BT-Drucks. 16/9737) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Gegen das nicht zustimmungspflichtige Gesetz hat der Bundesrat in seiner Sitzung v. keinen Einspruch erhoben. Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Mit einer Verkündung ist im Oktober zu rechnen, so dass das Gesetz zum in Kraft treten dürfte.

Nachfolgend werden die wichtigsten Neuregelungen in Form einer Synopse gegenübergestellt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Altes Recht
Neues Recht
I. Gründung
1.
Mindeststammkapital
25 000€
25 000 €
Ausnahme: Gründung der GmbH in Form der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Gründung mit Mindeststammkapital von 1 € möglich; Besonderheiten:
Bezeichnung: Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt;
keine Sacheinlage;
Bildung einer gesetzlichen Rücklage.
2.
Gründungsverfahren
Unterzeichnung und notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
Unterzeichnung und notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.
Ausnahme: Verwendung der Musterprotokolle (Anlage 1 und Anlage 2 zum GmbHG);
Besonderh...

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