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Pflegeversicherung; | Verkündung des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes

Das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz) v. ist im BGBl 2001 I S. 2320 verkündet worden und tritt am in Kraft. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen die Stärkung der Eigenverantwortung der Pflegeselbstverwaltung, die Sicherung, Weiterentwicklung und Prüfung der Pflegequalität sowie die bessere Zusammenarbeit von staatlicher Heimaufsicht und Selbstverwaltung. Hierzu wird in das SGB XI ein elftes Kapitel (§§ 122-120) eingefügt, das sich mit der Erbringung von Leistungs- und Qualitätsnachweisen befasst.

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