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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 723/08 EFG 2008 S. 1694 Nr. 11

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 3, EStG § 52 Abs. 1 S. 1

Berücksichtigung von privaten Steuerberatungskosten bei der Einkommensteuer

Leitsatz

1. Steuerberatungskosten gehören zu den Aufwendungen privater Lebenshaltung und sind keine dauernde Lasten, die als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abziehbar sind.

2. Steuerberatungskosten rechnen nicht zum zwangsläufigen, pflichtbestimmten Aufwand der privaten Lebensführung, dessen steuerliche Berücksichtigung verfassungsrechtlich geboten ist.

3. Für die Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. ist nach § 52 Abs. 1 S. 1 EStG entscheidend, dass die Zahlung vor dem erfolgt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 534 Nr. 9
EFG 2008 S. 1694 Nr. 11
EStB 2009 S. 26 Nr. 1
BAAAC-91173

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.07.2008 - 4 K 723/08

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