Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes
5. Aufl. 2008
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Abschnitt A: Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe im Allgemeinen
1. Branchenspektrum, rechtliche Hinweise
a) Begriff und Bedeutung Spektrum „Gaststättengewerbe”
1 Hotel- und Gaststättenbetriebe gehören zum Dienstleistungsgewerbe und sind traditionell mittelständisch strukturiert. Der Begriff Gaststättengewerbe im Rechtssinne ist in § 1 Gaststättengesetz (GastG) definiert. Ein solches Gewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke (Schankwirtschaften) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaften) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Nach § 1 Abs. 2 GastG wird der Kreis auf bestimmte Reisegewerbe ausgeweitet.
Zunehmend ist die Bedeutung der Handelsgastronomie der Warenhäuser und Supermärkte, der Erlebnisgastronomie, der im „Franchising” systematisierten Betriebe (Systemgastronomie), der „Fast-food-Gastronomie” und der ebenfalls im Franchising operierenden Hotellerie (Markenhotellerie). 2006 wies die größte deutsche Schnellimbisskette McDonald’s Deutschland Inc. München 1 276 Betriebe mit einem Netto-Umsatz von 2 573 Mio. € auf.
b) Rechtsgrundlagen
2 Das Gaststättenrecht ist als gewerbliches Sonderrecht im Gaststättengesetz (GastG) vom in der am zuletzt geänderten Fassun...