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StuB Nr. 18 vom Seite 713

Bundesregierung bringt Regelungen zur Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf den Weg

von Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen durch verschiedene Änderungen des Einkommensteuergesetzes und des Fünften Vermögensbildungsgesetzes die bisherige steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessert werden. Darüber hinaus soll für Arbeitnehmer die Möglichkeit geschaffen werden, Kapital in einem Mitarbeiterbeteiligungsfonds anzulegen. Das Gesetz soll am in Kraft treten. Der Beitrag stellt die Inhalte des Gesetzentwurfs vor.

Kernaussagen
  • Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen fairen Anteil am Erfolg der Unternehmen, für die sie ihre Arbeitskraft einsetzen, erhalten.

  • Die Vorschrift des § 19a EStG soll ab 2009 durch den neuen § 3 Nr. 39 EStG abgelöst werden. Danach ist der Vorteil des Arbeitnehmers im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes am Unternehmen des Arbeitgebers steuerfre...

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