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IWB 18/2008 S. 1331

Frankreich | deutlich kürzere zivilrechtliche Verjährung

Die bisherige regelmäßige Verjährungsfrist des Code de Civil von 30 Jahren ist zum 19.6.2008 stark verkürzt worden. Soweit keine Spezialvorschriften vorgehen, verjähren zivilrechtliche Ansprüche nun grundsätzlich nach fünf Jahren. Die Vertragsparteien können abweichende Fristen in einem Korridor zwischen einem und zehn Jahren vereinbaren. Eine Frist von zehn Jahren gilt (weiterhin) für Schadensersatz wegen Körperschäden. Der Anlauf der Frist richtet sich nun (von Ausnahmen abgesehen) nach dem Kriterium der Kenntnis bzw. Erkennbarkeit der anspruchsbegründenden Umstände. Die grundsätzliche Verjährung für Ansprüche aus Handelsgeschäften wurde von zehn auf ebenfalls fünf Jahre halbiert. Die Verjährungsfrist für Lohnforderungen sowie Gehaltsrückerstattung von fünf Jahren gilt nun einheitlich au...

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