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FG Düsseldorf 19.2.2008 17 K 894/05 E, IWB 18/2008 S. 1327

Allgemeines | Geschäftsbeziehung i. S. von § 1 AStG

▶ Urteil: Im Hinblick auf die EG-rechtlichen Bedenken gegen § 1 AStG ist ein mündlich vereinbartes, ungesichertes und unverzinsliches Darlehen keine zu korrigierende „Geschäftsbeziehung” i. S. von § 1 AStG a. F. (EFG 2008 S. 1006).

▶ Hinweis: Im Streitfall war der Kl. zu 75 % an der XY-Ltd. in Großbritannien beteiligt. Das Stammkapital betrug 2 GBP. Der XY-LTD. wurden bei Gründung zinslose Gesellschafterdarlehen gewährt; der Anteil des Kl. betrug 90.000 GBP. Ein schriftlicher Darlehensvertrag wurde nicht geschlossen. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Das FA rechnete dem Kl. unter Berufung auf § 1 AStG fiktive Zinseinnahmen zu. Das FG verneinte eine „Geschäftsbeziehung” i. S. von § 1 Abs. 4 AStG. Die unentgeltliche Kapitalüberlassung stelle sich als Gesellschafterbeitrag und nicht als nach § 1 AStG zu korrigierende Leistung im Rahmen eines schuldrechtli...BStBl 2002 II S. 720

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