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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 7 K 235/07 EFG 2008 S. 1785 Nr. 22

Gesetze: EStG 2003 § 9 Abs. 1 Satz 1EStG 2003 § 10 Abs. 1 Nr. 1aEStG 2003 § 33 Abs. 1BGB § 1587b Abs. 2 VAHRG § 1 Abs. 2 VAHRG § 1 Abs. 3 VAHRG § 3b

Ist eine Zahlung aufgrund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB im Rahmen des Versorgungsausgleichs steuerlich zu berücksichtigen?

Leitsatz

Vermeidet eine Zahlung aufgrund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB eine Kürzung von Einnahmen i. S. § 19 EStG, können Werbungskosten vorliegen. Dies ist vom Einzelfall abhängig. Ein Werbungskostenabzug dann scheidet aus, wenn (zukünftige) Einnahmen von der Regelung des Versorgungsausgleichs unberührt bleiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 532 Nr. 9
EFG 2008 S. 1785 Nr. 22
PAAAC-90503

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 04.07.2008 - 7 K 235/07

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