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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 7 V 7083/08 EFG 2008 S. 1956 Nr. 24

Gesetze: EStG 2002 § 17 Abs. 4 S. 1, EStG 2002 § 17 Abs. 2 S. 1, EStG 2002 § 17 Abs. 1, KStG 2002 § 27, KStG 1999 § 30 Abs. 2 Nr. 4, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto als Einkünfte nach § 17 EStG

Leitsatz

1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto zu Einkünften nach § 17 EStG führen. Weder ist die Rechtsfolge des § 17 Abs. 4 EStG bis zu einer Anteilsveräußerung aufzuschieben, noch hat die Ersetzung des EK 04 durch das steuerliche Einlagekonto in Anknüpfung an das Körperschaftsteuerrecht zu einer Rechtsänderung geführt.

2. Aus der Höhe des steuerlichen Einlagekontos ergeben sich keine Anschaffungskosten des Gesellschafters, die bei der Ermittlung der Einkünfte in Abzug zu bringen wären.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1956 Nr. 24
XAAAC-90480

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 15.07.2008 - 7 V 7083/08

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