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Sachverhalte mit Auslandsbezug: Erhöhte Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
Möglichkeiten der Finanzbehörde bei der Sachverhaltsermittlung und -würdigung
In Zeiten der wirtschaftlichen Globalisierung werden die Finanzämter immer häufiger mit zum Teil komplexen grenzüberschreitenden Sachverhalten konfrontiert. Die Möglichkeiten, den Vorgaben des § 88 AO zu entsprechen – wonach die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt, Art und Umfang der Ermittlungen bestimmt, hierbei an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden ist und alle für den Einzelfall bedeutsamen Umstände zu berücksichtigen hat – stoßen rasch an unüberwindbare geografische Grenzen. Internationale Amtshilfe ist nur unter eingeschränkten Voraussetzungen möglich, zumeist langwierig und im Ergebnis häufig ohne nennenswerten Erfolg. Um diesen Nachteil in gewissem Maße auszugleichen, sehen die Steuergesetze, insbesondere die AO, für Sachverhalte mit Auslandsbezug vor, den Steuerpflichtigen bezüglich der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten in gesteigertem Maß in die Pflicht zu nehmen.
Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB ZAAAB-69950 der infoCenter-Beitrag „Mitwirkungspflichten” aufrufbar. S. 3556
I. Einleitung
1. Besteuerungsgrundsätze
Na...