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Finanzbehörde Hamburg 25.08.2008 53 - S 3806 - 012/06, NWB direkt 38/2008 S. 11

Bewertung einer Pflegelast

Die gesetzliche Pauschalvergütung bei Pflegesachleistungen wurde durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung v. neu geregelt und schrittweise angehoben. Die gesetzliche Pauschalvergütung stellt nur ein Hilfsmittel für die Ermittlung des Jahreswerts der Pflegeleistung dar. Aus der zukünftigen gesetzlichen Erhöhung der Vergütung kann nicht abgeleitet werden, dass auch der tatsächliche Wert der Pflegeleistung steigt. Deshalb ist allein auf die Höhe der gesetzlichen Vergütung im Zeitpunkt des Eintritts des Pflegefalls abzustellen. Die zukünftigen, bereits gesetzlich festgelegten Erhöhungen bleiben unberücksichtigt. Somit sind in den Fällen, in denen die Pflegeversicherung ab dem , dem oder dem entstanden ist bzw. entsteht, die zum jeweiligen Zeitpunkt geltend...

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