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BFH 29.05.2008 VI R 57/05, BBK 18/2008 S. 4807

Steuerliches Zufluss- und sozialversicherungsrechtliches Entstehungsprinzip

Ob die Entgeltgrenze für eine steuerfreie geringfügige Beschäftigung nach § 3 Nr. 39 EStG a. F. überschritten wird, bestimmt sich nach dem sozialrechtlichen Entstehungsprinzip und nicht nach dem steuerlichen Zuflussprinzip. Daher sind auch tariflich geschuldete, aber tatsächlich (noch) nicht gezahlte Lohnbestandteile zu berücksichtigen, z. B. ein tariflich zugesagtes Urlaubsgeld. Ergibt sich danach, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten und die Steuerpflicht zu bejahen ist, ist aber gleichwohl nur der in dem Veranlagungszeitraum tatsächlich zugeflossene Lohn gemäß dem steuerlichen Zuflussprinzip des § 11 EStG zu versteuern. Mit seinem Urteil folgt der BFH der jüngst veröffentlichten Entscheidung des , NWB IAAAC-82894 (VRiFG Bernd Rätke, Berlin).

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